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Stellungnahme

 

Stellungnahme der Vereinigung zur Förderung der Zweisprachigkeit – Association pour la promotion du bilinguisme e.V. zur obligatorischen Englischzertifizierung der Licence, DUT und BTS

Prise de position de l‘Association pour la promotion du bilinguisme au sujet d’une certification en anglais des licences, DUT et BTS

Natürlich kommt dem Englischen als erster Fremdsprache eine primäre Rolle zu. Das darf aber nicht zu einer Wahl führen, die andere Sprachen von vorneherein ausschließt. Dies gilt besonders in den Grenzregionen, wo andere Sprachen als Englisch aufeinandertreffen. So möchten wir seitens unserer Vereinigung zur Förderung der Zweisprachigkeit uns ausdrücklich dafür aussprechen, dass bei der angestrebten Zertifizierung zusätzlich zum Englischen die jeweilige Nachbarsprache, z.B. Deutsch im Grand Est oder Spanisch in der Nouvelle-Aquitaine und der Occitanie zum Erwerb der Licence, DUT- und BTS-Abschlüsse obligatorisch wird. Andernfalls würden ja die Beschlüsse des Aachener Vertrags von 2019 in Frage gestellt.

Die Bevorzugung von nur einer Sprache wie Englisch ist letztendlich dem Spracherwerb selbst abträglich, dessen ureigenster Auftrag die Mehrsprachigkeit ist. Wie soll einer erkennen, dass 40 % des Englischen galloromanischen Ursprungs ist, wenn er kein Französisch kann oder wie kann ein Englischlerner darauf verzichten wollen, seinen deutschen Dialekt als Zubringer zu nutzen. Das gilt nicht nur für Deutsche, sondern auch für dialektophone Elsässer und Lothringer. Die Nutzung der Verwandtschaft der romanischen Sprachen braucht hier nicht eigens erwähnt werden, versteht sie sich doch von selbst. Indem man die Sprache, hier das Englische, isoliert, erschwert man letzten Endes nur den Zugang zu ihr. Es dürfte natürlich auch deutlich geworden sein, dass man es bei einer einfachen Forderung nach Mehrsprachichkeit nicht belassen kann, sondern auch dafür sorgen muss, den Fremdsprachenunterricht selbst zu „entschulen“, damit er seinem Auftrag eines modernen Kommunikationsmediums in Europa voll gerecht werden kann.

 

Schließlich möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Regierungsdekrete gegen Geist und Buchstaben des Aachener Vertrages, insbesondere gegen die Artikel 10 und 15 verstoßen. In diesen Artikeln wird u.a. ausdrücklich eine Förderung des  Erwerbs der Partnersprache auch durch Erhöhung der Zahl der Schüler*innen und Studierenden, die an einem entsprechendem Unterricht teilnehmen, angestrebt. Es wird festgestellt, dass beide Staaten dem Ziel der Zweisprachigkeit in den Grenzregionen verpflichtet sind. Bezogen auf unsere Region bedeutet das: Deutsch im Elsass und in Lothringen, Französisch im Saarland. In dieser Reihenfolge kann Englisch selbstverständlich hinzukommen. Mit besonderem Nachdruck möchten wir mit den Worten einer der ältesten europäischen Sprachen zum Schluss feststellen: pacta sunt servanda.

Für den Vorstand : Dr. Wolfgang Bufe

Vorsitzender – Président

Vereinigung zur Förderung der Zweisprachigkeit Saarbrücken - Sarreguemines

Association pour la promotion du bilinguisme e.V.

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